TEILNAHMEBEDINGUNGEN 

Mit der Einreichung erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer, die Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und mit diesen Bedingungen einverstanden zu sein. Der Veranstalter akzeptiert eine Teilnahme nur unter den hier angegebenen Bedingungen. Sollten Unklarheiten auftreten, werden die Teilnehmer gebeten, sich an hallo@afba.at zu wenden.

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt für den Austria Food Blog Award 2023 (nachfolgend AFBA genannt) sind Betreiber:innen von digitalen Medien wie Blogs und in Sozialen Netzwerken, Content Createure und Personen die gerne Selbstgekochtes und Selbsterfahrenes präsentieren und die Freude daran vermitteln.

Die Teilnehmer:innen können in einer oder mehreren Kategorien einreichen. Pro Kategorie ist nur EINE Einreichung zulässig. Mitarbeiter:innen vom AFBA und Jurymitgliedern ist eine Teilnahme nicht gestattet.

Sofern der/die Einreicher:in noch nicht volljährig ist, ist die Teilnahme durch seinen Erziehungsberechtigten zu autorisieren. Einreichungen, die keine kulinarischen, bzw. den Kategorien entsprechende Themen, sowie unpassende oder obszöne Inhalte veröffentlichen, sowie Blogs, die kein Impressum führen, werden von der Teilnahme am AFBA ausgeschlossen.

Vorjahrsgewinner:innen setzen ein Jahr aus, dafür kommt ihnen die ehrenvolle Aufgabe zuteil, die Shortlists mitzubestimmen (siehe auch Ermittlung der Gewinner/innen).

2. Einreichfrist

An der Teilnahme Interessierte reichen ihren Blog, ihre Rezepte und passende Beiträge auf www.afba.at bis spätestens 4. August um 24.00 Uhr ein. Der Veranstalter behält sich Terminänderungen vor, diese werden durch die Newsletter mitgeteilt. (Anmeldung: https://www.afba.at/newsletter)

3. Veröffentlichung

Teilnehmer:innen erklären sich mit der Veröffentlichung ihrer Einreichung auf www.afba.at einverstanden. Alle Bewerbungen, die sogenannte “Blogger-Parade”, sind ab 4. August 2022 auf www.afba.at sichtbar und online abrufbar.

Die umfangreiche Pressearbeit und Medienkooperationen vom AFBA in klassischen Medien sowie Social Media bringen den Teilnehmenden am AFBA größere Bekanntheit und eine Ausweitung des Lesekreises. Die Teilnehmer:innen erklären sich mit der Pressearbeit durch den AFBA einverstanden.

4. Ermittlung der Gewinner:innen

Die Gewinner:innen beim AFBA werden in 2 Phasen durch eine unabhängige Jury ermittelt. Die Kriterien sind:

  • Originalität in Inhalt und Design

  • Qualität in Text und Bild

  • Individualität der Beiträge und Gestaltung

  • Inspiration und Anregung

  • Vermitteln der Freude im Umgang mit frischen, saisonalen und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln

In Phase 1 wird die Shortlist ermittelt. Jedes Jurymitglied - bestehend aus Expert:innen und Gewinner:innen hat ein Kontingent von 20 Punkten. Diese Punkte (mit maximal 10 Punkte an einen Beitrag) werden individuell nach den oben genannten Kriterien vergeben. Mehrfachnennungen kommen sofort auf die Shortlist, die weiteren in der Reihenfolge der höchsten Gesamtpunkteanzahl. Die Shortlists werden auf www.afba.at im September veröffentlicht.

In Phase 2 ermittelt unsere unabhängige Expertenjury aus den Shortlists die Gewinner:innen in jeder Kategorie durch individuelle Punktvergabe nach dem Schulnotenprinzip. Der Blog oder der Beitrag mit dem besten Notendurchschnitt hat gewonnen, die weiteren Platzierungen erfolgen in der Reihung der weiteren Noten. Bei Punktegleichstand entscheidet die Jury.

Die Bekanntgabe der Gewinner:innen erfolgt bei Preisverleihung Ende September in Wien. Ein genauer Termin und Veranstaltungsort werden rechtzeitig bekanntgegeben. Im Anschluss an die Preisverleihung werden die Preisträgerinnen und Preisträger auf www.afba.at veröffentlicht.

5. Publikumsvoting

Im Zeitraum vom 11. August bis 1. September kann das Publikum durch Sternevergabe (1-5 Sterne) online mitbestimmen. Eine Registrierung ist nicht notwendig. Die Beiträge/Rezepte mit der höhsten Sternenanzahl, bzw. den meisten Votes kommen auf die Shortlist “Lieblings Rezept 2023”. Wer gewinnt, entscheidet die Jury.

6. Prämierung

Die Gewinner:innen werden schriftlich verständigt. Die Sachpreise werden in Absprache mit den Gewinner:innen an die jeweilige Wohnadresse zugestellt, bzw. stehen an einer genannten Adresse zur Abholung bereit. Es ist keine Barablöse der Sachpreise möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sachpreise wie Gutscheine der jeweiligen Partner sind ausschließlich in Österreich bis zum jeweiligen Termin gültig, bzw. einzulösen. Die jeweilige Gültigkeitsdauer bestimmt der Aussteller. Ein Umtausch ist ausgeschlossen.

Für Sachpreise die in Form von Gutscheinen wie Reisen angeboten werden, wird vom www.afba.at ein Termin in Absprache mit den Gewinner:innen und den Partnern festgesetzt. Kann die Gewinner:in den Preis bis zum 30.11.2023 nicht annehmen oder übernehmen, einen Gutschein z.b. an der Reise aus welchen Gründen auch immer nicht einlösen, oder ist der Termin für die Gewinner:in nicht möglich, verfällt der Gutschein.

Kann ein Gutschein oder z.b. eine Reise wegen einer gesetzlichen Maßnahme nicht stattfinden, verfällt das Angebot. Bei Gutscheinen gelten die jeweiligen Bedingungen des Ausstellers.

6. Daten

Mit der Einreichung und der Teilnahme am AFBA stimmen die Teilnehmer:innen zu, dass ihre angegebenen Daten (Personendaten, URLs, Bilder und Texte) richtig, vom AFBA gespeichert und für AFBA Marketingaktivitäten wie Zusendungen per E-Mail, Newsletter, per Post oder auf Facebook und Instagram verwendet werden können. Des Weiteren räumen die Teilnehmer:innen dem AFBA das Recht zur Veröffentlichung ihrer Einreichungen sowie die Weiterverwendung und Bewilligung zur Nutzung der hochgeladenen Bilder, Texte und Daten zeitlich und räumlich uneingeschränkt ein.

Teilnehmer:innen erteilen das Recht auf Verwendung und Nutzung der eingereichten Daten, insbesondere die Verwendungs- und Nutzungsrechte an Bilder und Videos auf unbeschränkte Zeit ab. Die gleichen Rechte gelten auch für Medien-, Kooperationspartner und Sponsoren. Der AFBA ist berechtigt dieses auch an Dritte weiterzugeben. Das Nutzungsrecht bezieht sich sowohl auf die gesamten Einreichung, als auch auf Teile der Einreichung.

Teilnehmer:innen räumen das Recht zur Veröffentlichung von eingereichten Fotos, insbesondere von Fotos die auf Veranstaltungen im Rahmen des AFBA gemacht werden, dem AFBA und seinen Kooperationspartnern, ein.

Die Teilnehmer:innen tragen Sorge, dass sie ausschließlich Inhalte aus eigener Produktion wie Fotos oder Texte teilnehmen. Der AFBA und seine Kooperationspartner halten sich schad- und klaglos.

Der AFBA übernimmt keine Haftung für die Veröffentlichung von unrechtmäßig verwendeten Bildern oder Texten. Kommt es dennoch zu Urheberrechtsansprüchen Dritter, haftet die Teilnehmer:in dafür.

7. Manipulation

Jeder Versuch einer Manipulation, wie z.B. nicht korrekte oder irreführende Angaben, führen zum Ausschluss des betreffenden Teilnehmers oder der betreffenden Teilnehmerin. Dies gilt auch für Inhalte und Rechter Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitrecht, verletzen.

8. Änderung der Teilnahmebedingungen/Schlussbestimmungen

AFBA behält sich ausdrücklich vor, die Bedingungen jederzeit ändern zu können. Es besteht kein Gewinnanspruch. Eine Barablöse von Sachpreisen ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.